12 Gewiß, wer gegen heiliges Gebot der Kirche unbotmäßig bleibt und stirbt, 138 und, selbst wenn er bereut, muß ausgeschlossen von diesem Ufer dreißigmal solange als er in seinem Trotz verharrte, warten, 141 wenn Fürbitte die Frist ihm nicht verkürzt. Du siehst daraus, wie du mich trösten kannst, wenn du Konstanzen, meiner lieben Tochter, 144 erzählst, wie du mich sahst und wie ich warte. Viel Hilfe kann uns hier von drüben kommen.«
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